| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptausschuss, 6.12.2025 |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 5 |
A1: Freiwilligkeit stärken – keine Rückkehr zur Wehrpflicht
Antragstext
Angesichts der Zeitenwende, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine und die damit einhergehende akute Bedrohung des Friedens in Europa
eingeleitet wurde, sowie mit Blick auf die zunehmend volatile weltpolitische
Lage, geraten Fragen der nationalen und europäischen Sicherheitspolitik
verstärkt in den Fokus[1]. Hinzu kommen autoritäre und militärische Dynamiken
sowie ein spürbarer Rechtsruck in vielen Teilen Europas, die den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratischen Werte massiv
herausfordern[2]. In dieser Situation wird die Debatte um die Reaktivierung der
allgemeinen Wehrpflicht und die Einführung eines zivilen oder sozialen
Pflichtdienstes in Deutschland wieder mit großer Intensität geführt[3].
Vor diesem Hintergrund erscheint es uns notwendig, unsere friedensethische
Orientierung deutlich zu machen. Daher bekräftigen wir in der Debatte weiterhin
unsere friedensethische Haltung: Als Christ*innen und Europäer*innen stehen wir
für Demokratie, Menschenrechte und einen gerechten, nachhaltigen Frieden ein,
der auf der Friedensordnung der Vereinten Nationen, gewaltfreier Konfliktlösung,
der Wahrung staatlicher Souveränität, internationaler Zusammenarbeit sowie der
Umsetzung der Agenda 2030 beruht. [Verweis als FN: “Menschen schützen – Gewalt
überwinden – Frieden nachhaltig stärken”, Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung
2023.]
begrüßen wir, dass der Deutsche Bundestag keine Reaktivierung der Wehrpflicht
beschlossen hat und das ein erneutes parlamentarisches Verfahren notwendig ist,
um über die Notwendigkeit der Einführung der sogenannten „Bedarfswehrpflicht“ zu
entschieden. Wir fordern, weiterhin auf die Freiwilligkeit der jungen Menschen
zu setzen und sprechen uns gegen eine Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht
und gegen jede Form von zivilem oder sozialem Pflichtdienst aus. Wir sind
überzeugt davon, dass Sicherheit, Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt
nicht durch Pflichtdienste, sondern durch freiwilliges, werteorientiertes
Engagement, politische Beteiligung und demokratische Bildung entstehen.
Notwendige Verteidigungsfähigkeit ist auch ohne allgemeine Wehrpflicht möglich.
Erfahrungen und empirische Erkenntnisse zeigen, dass sich eine leistungsfähige
Bundeswehr durch Freiwillige, Reservist:innen sowie durch attraktive,
sinnstiftende und verlässliche Rahmenbedingungen aufbauen lässt. Viele junge
Menschen entscheiden sich insbesondere dann für einen Dienst, wenn sie diesen
als gesellschaftlich sinnvoll erleben, Mitgestaltungsmöglichkeiten haben und
sich mit den Werten des Dienstes identifizieren können. Aus jugendpolitischer
Sicht ist ein solcher freiwilliger, überzeugungsbasierter Zugang nachhaltiger
und wirksamer als jede Form von Verpflichtung.
[Verweis als FN: https://theconversation.com/recruiting-for-the-modern-military-
new-research-examines-why-people-choose-to-serve-and-who-makes-the-ideal-
soldier-209332 und https://zms.bundeswehr.de/de/publikationen-ueberblick/studie-
bewerbung-soldat-soldatin-5621970-5621970 ]
Wir setzen uns für eine starke und resiliente Gesellschaft ein. Dazu gehört für
uns die Stärkung von freiwilligen Engagement in Zivilgesellschaft,
Katastrophenschutz und auch in der Bundeswehr. In der aktuellen Debatte sind uns
folgende Aspekte wichtig:
- Freiwilligkeit statt Pflicht.
Junge Menschen dürfen nicht zu einem Dienst gezwungen werden. Ein
allgemeiner Pflichtdienst, unabhängig, ob militärisch, in
zivilgesellschaftlichen Diensten oder Hilfsorganisationen (sogenannte
Blaulichtorganisationen), ist ein tiefer Eingriff in die Grund- und
Freiheitsrechte und widerspricht unserer Vorstellung einer
selbstbestimmten und solidarischen Gesellschaft. Er würde junge Menschen
entmündigen, anstatt sie zu befähigen, freiwillig Verantwortung zu
übernehmen. Eine Musterung darf zudem nur dann erfolgen, wenn eine Person
grundsätzlich bereit ist, den Wehrdienst anzutreten. Ein Zufallsverfahren
sollte nur diejenigen betreffen, die ihre potenzielle Bereitschaft zum
Wehrdienst erklärt haben und tauglich gemustert wurden.
- Stärkung der Freiwilligendienste.
Die Jugendverbände und Freiwilligendienste zeigen seit Jahrzehnten, dass
Engagement funktioniert, wenn es auf Freiwilligkeit beruht. Der Bund und
die Länder müssen bestehende Freiwilligendienste (wie FSJ, FÖJ, IJFD, BFD,
weltwärts) und deren Träger strukturell, finanziell und rechtlich
absichern. Wir begrüßen einerseits die deutliche Erhöhung der Fördermittel
für die nationalen Freiwilligendienste ab dem Haushaltsjahr 2026,
andererseits kritisieren wir die Kürzung der Mittel für die weltwärts
Freiwilligendienste. Damit es eine wirkliche Stärkung der
Freiwilligendienste gibt braucht es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf
Förderung jeder abgeschlossenen Freiwilligendienstvereinbarung zwischen
Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen und ein staatlich finanziertes
Freiwilligengeld mindestens auf BAföG-Niveau, um soziale Hürden
abzubauen[4]. Wir schließen uns insofern der Forderung nach einem
Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz an sowie einer Überarbeitung der
Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste RL-JFD. Wir begrüßen
diesbezüglich, dass der Bundestag die Bundesregierung zur Prüfung
auffordert, die Rahmenbedingungen der pädagogischen Begleitung
aufzuwerten. Dies kann uns und unseren Trägern ermöglichen, die hohe
Qualität der pädagogischen Begleitung weiter zu verbessern. Wir halten
aber an der Forderung fest, die verpflichtende Teilnahme an den Angeboten
der Bildungszentren des Bundes im BFD abzuschaffen. Den Wunsch nach der
Ausweitung zu einem „ganzheitlichen Coachingangebot“ werden wir kritisch-
konstruktiv begleiten.
Freiwilliges Engagement darf keine Frage des Einkommens oder der sozialen
Herkunft sein, um soziale Hürden abzubauen[5]. Wir unterstützen, dass der
Bundestag die Bundesregierung auffordert, die Freiwilligendienste
attraktiver und chancengerechter zu gestalten und zusätzliche Leistungen
aus Bundesmitteln zu finanzieren sind. Zur Gleichwertigkeit dieser
Engagementformen zählt zudem, dass Anschreiben an junge Menschen nicht nur
über den Dienst in der Bundeswehr informieren, sondern ebenso umfassend
über alle zivilen Engagementmöglichkeiten aufklären und auf diese
verweisen. Wir begrüßen, dass dies gesetzlich ermöglicht worden ist und
erwarten nun eine zielorientierte Umsetzung, denn nur so entsteht echte
Wahlfreiheit zwischen den Diensten, die im Sinne der Selbstbestimmung und
des Abbaus von Klassismus unbedingt gewährleistet werden muss.
- Politische Verantwortung und Beteiligung
Junge Menschen und ihre Verbände müssen dauerhaft, verbindlich und wirksam
in alle politischen Prozesse einbezogen werden, die ihre Gegenwart und
Zukunft betreffen. Dies beinhaltet, mit jungen Menschen zu sprechen, ihre
Perspektiven ernst zu nehmen und sie systematisch an politischen
Entscheidungen zu beteiligen. Das gilt in aktuellen Debatten um Wehrdienst
den Wehrdienst besonders.Wir fordern deshalb die Absenkung des Wahlalters für junge Menschen[6], um
politische Teilhabe strukturell zu sichern. Darüber hinaus müssen
Jugendverbände als zentrale Ort demokratischer Bildung, Mitbestimmung und
Friedenserziehung gefördert und systematisch in politische Prozesse
eingebunden werden.Dafür braucht es verbindliche Beteiligungsmechanismen, die sicherstellen,
dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aktiv Einfluss auf
politische Entscheidungen nehmen können. Die Positionierungen und
Stellungnahmen von Jugendverbänden – insbesondere im Rahmen der
Verbändebeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren – müssen spürbarer
berücksichtigt werden.
Wir begrüßen, dass der Bundestag die Bundesregierung zur aktiven
Einbindung der Akteur*innen, Träger und Freiwilligendienstleistenden in
der Weiterentwicklung der Freiwilligendienste aufgefordert hat. Dadurch
wird Beteiligung zur gelebten Demokratie und junge Menschen werden als
gleichberechtigte politische Akteur*innen anerkannt.
- Gleichbehandlung und Geschlechtergerechtigkeit.
Engagement-, sicherheits- und sozialpolitische Diskurse müssen nicht nur
zusammengedacht, sondern so gestaltet werden, dass feministische
Perspektiven systematisch einbezogen und gestärkt werden. In den Debatten
um Wehrdienst ist daher zu berücksichtigen, welche sozialen, ökonomischen
und strukturellen Auswirkungen solche Modelle auf Bildungs- und
Erwerbsbiografien sowie Lebensverläufe junger Menschen haben –
insbesondere im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit. Dabei bedeutet
Geschlechtergerechtigkeit nicht, alle gleich zu behandeln, sondern die
unterschiedlichen Lebensrealitäten, Chancen und Belastungen von Menschen
gerecht zu berücksichtigen.
- Notwendige Begleitstrukturen. Psychologische, seelsorgliche,
berufsvorbereitende und sozialpädagogische Begleitstrukturen müssen ein
zentrales Element für Menschen in allen Dienstensein. Dafür müssen die
bestehenden Anlaufstellen und Träger systematisch unterstützt und
ausgebaut werden. Hierzu gehört ebenso der Ausbau vondiskriminierungs- und
rassismussensible Strukturen sowie wirksame Präventions- und
Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt.
- Generationengerechtigkeit.
Für mehr Generationengerechtigkeit und zum Abwenden einer Wehrpflicht
aufgrund einer zu geringen Personalstärke der Streitkräfte fordern wir
eine stärkere Einbindung auch der Jahrgänge älter als 2008. Vorstellbar
sind für uns Maßnahmen zur stärkeren und besseren Einbindung freiwilliger
Reservedienstleistender in die Wehrstrukturen. Alle ehemaligen
Wehrdienstleistenden werden ebenfalls angefragt, ob Sie zu einem Dienst
und einer erneuten Musterung bereit wären. Diese Personengruppe könnte
über freiwillige Reservedienstleistungen wieder befähigt werden. Ebenso
sollten Lebensältere Menschen, die einen Beitrag im Zivil- oder
Heimatschutz leisten möchten, angesprochen werden, ob sie auf freiwilliger
Basis einen Beitrag leisten möchten.
Trotz unserer klaren Haltung, die Pflichtdienste grundsätzlich ablehnt,
formulieren wir aufgrund der aktuellen Debatte zusätzliche Forderungen an die
Bundesregierung für den Fall einer Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht
oder Einführung der sogenannten Bedarfswehrpflicht.
Die Ausgestaltung muss möglichst gerecht, freiheitswahrend und
verantwortungsvoll erfolgen. Unsere Position gründet auf einer über 70jährigen
Befassung mit friedensehtischen Fragestellungen sowie einer jahrezehntelangen
Auseinandersetzung mit zivilgesellschaftlichen und militärischen Diensten aus
jugend- und gesellschaftspolitischer Perspektive. Vor diesem Hintergrund haben
wir eine klare Haltung entwickelt. Folgende Aspekte müssen in der aktuellen
Debatte Berücksichtigung finden:
- Gleichwertigkeit aller Dienste.
Alle Dienste in zivilgesellschaftlichen, militärischen sowie die
Helfdendienste(sogenannte Blaulichtorganisationen) müssen finanziell,
strukturell und gesellschaftlich gleichwertig ausgestattet und anerkannt
werden. Hierbei bedeutet die finanzielle Gleichwertigkeit, dass Anreize
für einen Dienst nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass Menschen aus
sozioökonomisch schwachen Haushalten faktisch in einen Dienst gedrängt
werden. Jede Entscheidung muss frei getroffen werden können – unabhängig
finanzieller Hintergründe und ungleicher Chancen. Da ein möglicher
Ersatzdienst – sei es nun ein reaktivierter “alter Zivildienst” oder ein
neues Format – von den zivilgesellschaftlichen Strukturen maßgeblich
umgesetzt werden müsste und unabhängig davon Auswirkungen auf die
etablierten Freiwilligendienstformate haben würde, sind aus verbandlicher
Sicht folgende Aspekte zu berücksichtigen: Es sollte eine differenzierte
Auswertung der Erfahrungen des ehemaligen Zivildienstes stattfinden. Auch
wenn Zivildienstleistende der Wehrüberwachung unterliegen und in einem
verpflichtenden Dienstverhältnis stehen, sollte ein künftiger Dienst so
ausgestaltet sein, dass gemeinwohlorientierte und unterstützende
Tätigkeiten von den Zivildienstleistenden als sinnstiftend wahrgenommen
werden. Die in den Freiwilligendiensten erprobten Elemente der Bildung und
Begleitung sollten hier Berücksichtigung finden. Bei den
Freiwilligendienstformaten handelt es sich um etablierte Bildungs- und
Orientierungsangebote, in denen die Freiwilligen im Zentrum stehen. Diese
Formate sind offen für Alle, unabhängig von Geschlecht, Nationalität,
Gesundheit oder körperlichen Voraussetzungen und unterscheiden sich damit
zentral vom neuen Wehrdienst sowie einem möglichen Ersatzdienst. Die
pädagogische Begleitung ist der Kern dieser Formate und stellt sicher,
dass dieses zeitintensive, rechtsverbindliche freiwillige Engagement ein
Gewinn hoch drei ist: für die Freiwilligen, die Menschen in den
Einrichtungen und die Gesellschaft als Ganzes. Alle Formen der gesetzlich
geregelten Freiwilligendienste müssen als Ersatzdienst für einen
Zivildienst anerkannt bleiben, wie es bisher die Paragraphen 14a, b, und c
des Zivildienstgesetzes regeln. Einen Ausschluss der
Jugendfreiwilligendienste als Ersatzdienst darf es nicht geben! Zudem muss
die Gleichwertigkeit der Rahmenbedingungen und die Sinnhaftigkeit der
abzuleistenden Dienstzeit sichergestellt werden. Darüber hinaus müssen
bereits geleistete Dienste und ehrenamtliches Engagement in angemessener
Form berücksichtigt und anerkannt werden. Die positiven Aspekte aus den
Freiwilligendiensten sind unbedingt zu würdigen und bei der Ausgestaltung
eines möglichen Ersatzdienstes mit einzubeziehen. Grundsätzlich müssen die
Bedarfe junger Menschen Berücksichtigung finden. Es ist dafür Sorge zu
tragen, dass es keine negativen Effekte gibt wie etwa:
- die Verdrängung gewissen Personengruppen aus den Freiwilligendiensten, da
Plätze für Zivildienstleistende vorgehalten werden müssen. Darunter zählen
insbesondere junge Frauen, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit,
ältere Freiwillige oder ausgemusterte junge Männern,
- fehlende Anerkennung und Wertschätzung (materiell, immateriell sowie die
sozioökonomische Absicherung) für zivilgesellschaftliche Dienste,
- eine Entwertung von sozialen Arbeitsfeldern, etwa weil
Zivildienstleistende als nicht an den Mindestlohn gebundene Hilfskräfte
eingesetzt werden,
- Verdrängung der Vielfalt an aktuellen Einsatzfeldern in den
Freiwilligendiensten – beispielsweise in den Bereichen Kultur, Sport und
Umwelt.
Ein Großteil dieser potenziellen Negativ-Effekte kann durch die Umsetzung
der drei Forderungen des Konzepts der Vision 2030 abgefedert werden.[4]
- Generationengerechtigkeit.
Gesellschaftliche Herausforderungen und Krisen erfordern gemeinsames
Handeln und Solidarität über alle Altersgruppen hinweg. Es darf nicht
allein an jungen Menschen liegen, Verantwortung zu übernehmen und die
Folgen politischer oder gesellschaftlicher Krisen zu kompensieren, wie es
in der Vergangenheit schon der Fall war [6]. Generationengerechtigkeit
muss Kompass politischer Verantwortung sein. Dies bedeutet, Sicherheit,
Freiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt solidarisch über alle
Altersgruppen hinweg zu tragen. Deshalb sollen nicht nur junge Menschen in
die Pflicht genommen werden. Friedenssicherung ist die Verantwortung aller
Generationen.
- Notwendige Begleitstrukturen.
In allen Diensten können Menschen mit herausfordenden Situationen
konfrontiert werden. Deswegen braucht es angemessene Unterstützung für
junge Menschen, die an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind. Hierzu
gehören insbesondere psychologische, seelsorgliche und sozialpädagogische
Begleitstrukturen. Es braucht auch hier diskriminierungs- und
rassismussensible Strukturen sowie wirksame Präventions- und
Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt. Besonders hervorzuheben ist in
diesem Kontext, dass junge Menschen nicht zu Tätigkeiten verpflichtet
werden dürfen, die ihrer psychischen Gesundheit schaden oder
Diskriminierung oder Traumatisierungen fördern.
- Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen.
Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung muss auch im Verteidigungsfall ein
unumstößliches Grundrecht bleiben und darf nicht angetastet werden. In
jedem Fall muss hierbei gewährleistet sein, dass niemand zu einem Dienst
an der Waffe gezwungen wird. Das Verfahren der Verweigerung dieses
Dienstes aus Gewissensgründen muss auch im Spannungs- und
Verteidigungsfall niedrigschwellig möglich sein. Im Zusammenhang einer
freien Gewissensentscheidung sollte kirchliche Beratung für
Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 GG sowie insbesondere auch die
Beratung und Begleitung (junger Menschen) in der Gewissensentscheidung
stärker ausgebaut und personell ausreichend unterstützt werden, z.B.
innerhalb der Jugendpastoral, der katholischen Jugendverbände oder durch
die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer.
Unser Träger verfügen über langjährige Erfahrung in der Ausgestaltung und
Begleitung von Freiwilligendienstleistenden. Neben der Durchführung von
Bildungs- und Begleitseminaren entwickeln und erproben wir seit vielen Jahren
Formate, die junge Menschen in ihrer persönlichen, sozialen und spirituellen
Entwicklung unterstützen.
Mit der aktion kaserne haben wir zudem ein spezielles Angebot für junge
Soldat*innen in der Bundeswehr geschaffen. Diese Initiative ermöglicht es,
Themen wie Werteorientierung, Partizipation und Verantwortungauch im
militärischen Kontext zu fördern. Diese Erfahrung bringen wir in den zukünftigen
Diskurs und die Ausgestaltung ein.
Wir fordern die Mitglieder des deutschen Bundestages, insbesondere den
Bundesverteidigungsminister und den Bundeskanzler dazu auf, die Perspektive
junger Menschen ernst zu nehmen und entsprechend zu berücksichtigen. Wir fordern
die Bundesjugendministerin zudem dazu auf, sich in allen Anliegen, die
insbesondere junge Menschen betreffen, sich für diese einzusetzen und eine
starke Stimme für sie im Bundeskabinett zu sein.
Wir fordern die Deutsche Bischofskonferenz auf, ihre im Oktober 2025
beschlossene Erklärung zur Wehrdienstdebatte[13] verstärkt in die politische
Diskussion einzubringen und sich entsprechend für friedensethische Perspektiven,
Menschenrechte, globale Gerechtigkeit und die Rechte junger Menschen
einzusetzen.
Wir sind davon überzeugt, dass junge Menschen ihr volles Potenzial entfalten
können, wenn sie sich aus eigenem Antrieb engagieren. Gerade wenn
Verteidigungsfähigkeit notwendig ist, bleibt Freiwilligkeit und Stärkung von
jungen Menschen in einer Demokratie klug und erstrebenswert. Wenn diese durch
die entsprechenden Rahmenbedingungen[14] gefördert werden, ergeben sich
nachhaltige Anreize für langfristiges freiwilliges gesellschaftliches
Engagement.
[4] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024.
[5] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024.
[6] „Generationengerechtigkeit als Kompass politischer Verantwortung“, Beschluss
der BDKJ-Hauptversammlung 2024; „Jugend beteiligen jetzt!“, Beschluss der BDKJ-
Hauptversammlung 2019.
[7] Wie z.B. der Corona-Pandemie oder der Klimakrise, vermehrte Belastung des
Generationenvertrags durch den demografischen Wandel.
[8] “Generationengerechtigkeit als Kompass politischer Verantwortung”, Beschluss
der BDKJ-Hauptversammlung von 2025.
[12] “Menschen schützen – Gewalt überwinden – Frieden nachhaltig stärken”,
Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2023.
[14] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024; “Ehrenamt anerkennen – Engagement fördern und
würdigen”, Beschluss der DBJR-Vollversammlung 2017.
Begründung
Die Wiedereinführung der Wehrpflicht wird seit Frühjahr 2025 wieder intensiv politisch diskutiert. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der eine verpflichtende Wehrerfassung ab 2026 und eine Musterung ab 2027 vorsieht. Die Union hat nun sogar die Debatte um einen sofortigen Pflichtdienst ohne freiwilligen Faktor neu aufgewärmt. Diese Entwicklung stellt einen massiven jugendpolitischen Rückschritt dar und verlangt eine klare Positionierung des BDKJ. Kritiker*innen und Befürworter*innen betonen, dass viele Weichenstellungen noch 2025 fallen werden. Außerdem erhalten bereits jetzt der BDKJ und seine Mitgliedsverbände zunehmend Nachfragen zu diesem Thema.
Der letzte Beschluss zur Wehrpflicht stammt aus dem Jahr 2002. Er forderte bereits damals die Aussetzung der Wehrpflicht aus jugend- und friedenspolitischen Gründen. Die damaligen Argumente, wie eingeschränkte Grundrechte, fehlende Wehrgerechtigkeit und das Ende der sicherheitspolitischen Bedrohungslage, sind bis heute gültig. Sie müssen jedoch im Lichte neuer Herausforderungen fortgeschrieben werden.
1. Freiwilligkeit als Grundlage jugendgerechter Gesellschaft
Freiwilliges Engagement ist Ausdruck von Eigenverantwortung, Solidarität und Demokratie. Diese Werte stehen im Zentrum der Jugendverbandsarbeit. Ein Pflichtdienst, ob militärisch oder zivil, widerspricht dieser Logik. Er entmündigt junge Menschen, anstatt sie zu befähigen, Verantwortung freiwillig zu übernehmen. Die Jugendverbände zeigen seit Jahrzehnten, dass Engagement funktioniert, wenn es auf Freiwilligkeit beruht.
2. Friedens- und sicherheitspolitische Perspektive
Friedens- und Konfliktforschung betonen, dass dauerhafte Sicherheit nicht durch Zwang und Militarisierung, sondern durch Prävention, Diplomatie, Bildung und soziale Gerechtigkeit entsteht. Friedenssicherung bedeutet, Ursachen von Konflikten (Armut, Ungleichheit, Klimakrisen, Diskriminierung) zu bekämpfen, anstatt militärisch zu reagieren. Der BDKJ steht für eine zivile Sicherheitspolitik, die auf internationale Kooperation, Versöhnung und Menschenrechte setzt.
3. Gleichbehandlung und Geschlechtergerechtigkeit
Ein Modell, das nur junge Männer erfasst, widerspricht den Grundwerten der Gleichberechtigung. Eine Ausweitung auf alle Geschlechter würde jedoch die Freiheitsrechte aller jungen Menschen massiv einschränken. Der BDKJ lehnt beides ab und fordert gleichstellungspolitisch konsequente Alternativen: Freiwilligendienste, politische Bildung und Engagementförderung.
4. Freiwilligendienste als gelebte Solidarität
Die Freiwilligendienste leisten einen zentralen Beitrag zur Demokratiebildung, sozialen Gerechtigkeit und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Sie sind die friedliche, solidarische Alternative zur Wehrpflicht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und eine sozial gerechte Finanzierung sind notwendig, damit alle jungen Menschen unabhängig von Einkommen und Herkunft teilnehmen können.
5. Jugendgerechtigkeit und Teilhabe
Eine kinder- und jugendgerechte Gesellschaft nimmt die Perspektiven junger Menschen ernst. Sie schafft Freiräume statt Zwänge, fördert Bildung statt Musterung und setzt auf Engagement statt Pflicht. Junge Menschen sind Friedensakteur*innen – keine Ressource für sicherheitspolitische Symbolpolitik.
